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In der PKV ist der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes

Patient erster Klasse

"Sobald ich einen Job habe, werde ich Privatpatient." Das hat Helmut G. immer betont. Auf Wartezeiten und Leistungskürzungen, so wie sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannt sind, hat er keine Lust mehr. Als Student war Helmut G. stets in der GKV, obwohl eine Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten möglich ist (siehe "Option für Studenten"). Seit kurzem aber arbeitet er als Jurist in einer Kanzlei. Und nun möchte er endlich in die Private Krankenversicherung (PKV).

Der Wechsel

Doch ganz so einfach ist der Wechsel nicht. Dies hat zwei Gründe: Erstens hat der Staat im Zuge der Gesundheitsreform die Eintrittsbarrieren erneut erhöht. Wer von der GKV in die PKV möchte, muss in den drei Jahren zuvor jedes Jahr mindestens 47.250 Euro verdient haben. Dies ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Aktuell liegt sie bei 48.600 Euro (siehe "Wichtige Einkommensgrenzen"). Im ersten Berufsjahr liegt Helmut G. bereits darüber. Aber in den Jahren zuvor hat er nichts verdient. Allenfalls über einen Optionstarif könnte er heute bereits die Eintrittskarte in die PKV lösen (siehe "Option für Young Professionals"). Und zweitens ist die Entscheidungssituation komplizierter, als Helmut G. erwartet hat. Ob sich der Wechsel in die PKV auch finanziell lohnt, hängt nämlich maßgeblich vom Familienstand ab. Sofern er heiraten und Kinder haben möchte, ist die GKV vermutlich attraktiver. Wäre er aber Single und läge vor allem Wert auf gute Gesundheitsleistungen, ist die PKV die bessere Wahl. Oder er schließt nur eine private Zusatzversicherung ab und sichert sich so bessere Leistungen. Helmut G. bleibt nichts anderes übrig, als sich genau zu informieren und sich bereits jetzt Gedanken über seinen Lebensweg zu machen.

Das Baukastenprinzip

In der PKV herrscht das Baukastenprinzip: Der Kunde wählt den für ihn optimalen Leistungsumfang je nach Einkommen und Risikoneigung. Vom Grundschutz, der dem Niveau der GKV entspricht, bis zum Spitzenschutz in allen Bereichen. Die besseren Leistungen sind es, die eine private Absicherung interessant machen. Das Alter und Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder höheren Beitrag führen. Verbraucherschützer raten: Für Männer ab 46 Jahren und für Frauen jenseits der 37 ist ein Wechsel zu den Privaten nicht mehr ratsam.

Der Abschluss

Mit dem Abschluss einer privaten Vollversicherung gehen Kunden quasi eine lebenslange Bindung ein, da eine freiwillige Rückkehr in die GKV nicht vorgesehen ist. Eine Rückkehr ist aber möglich, wenn ein privat Versicherter wieder versicherungspflichtig würde, also entweder arbeitslos wird - wobei auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen muss -, oder wenn sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Erst ab einem Alter von 55 Jahren bleiben Kunden auch dann privat versichert.

Noch einen Aspekt gilt es zu beachten: Aus der Vielzahl der Angebote eine Police zu finden, die auf die eigenen Verhältnisse und Wünsche zugeschnitten ist, ist eine knifflige Aufgabe. Zudem weiß der Versicherungsnehmer nicht, welche Leistungen in welchem Umfang er in Zukunft brauchen wird. Mit einem Billigtarife einsteigen und später nachrüsten, ist unter Umständen schwierig. Erst allmählich zeigen sich die privaten Anbieter hier flexibler.

Umgekehrt gilt aber auch: Die Leistungen dürfen nicht gekürzt werden. Einschnitte, wie sie in der GKV schon häufig beschlossen wurden und wohl auch in Zukunft drohen, gibt es bei den Privaten nicht. "Der Versicherungsnehmer erhält eine lebenslange Leistungsgarantie", lautet das Versprechen der Anbieter. Deshalb vorsorglich möglichst viel zu versichern, wird indes teuer. Tipp: Der Ratsuchende sollte sich über Spektrum und Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes klar werden. Deshalb kann vor Vertragsabschluss ein Gespräch mit dem Haus- und dem Zahnarzt zur Beurteilung der Gesundheitsrisiken sinnvoll sein.

Einen private Vollschutz vereinbaren dürfen Selbständige sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro. Zuvor aber prüft der Versicherer die gesundheitlichen und bei Selbstständigen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Der Versicherer kann das Risiko nur bei der Antragstellung prüfen und bewerten. Nach der Annahme des Antrages ist der Versicherer an den Vertrag gebunden, eine nachträgliche Schlechterstellung des Kunden aufgrund von späteren Erkrankungen ist nicht möglich. Auch darf der Versicherer den Vertrag nicht mehr ordentlich kündigen. Bei den Privaten ist der Versicherte also tatsächlich auf der "sicheren Seite".

Die Leistungen

Die Art und Höhe der Leistungen bestimmt der Kunde selbst. Ob Chefarztbehandlung oder Psychotherapie, fast alles kann vereinbart werden. Sogar Naturheilverfahren haben private Anbieter in ihren Vollversicherungstarifen im Programm. Der Kunde wählt, welche Leistung er zu welchem Preis versichern möchte und ab welcher Aufwandshöhe er eine Beitragserstattung wünscht. Für junge, gesunde Menschen ist ein hoher Selbstbehalt sinnvoll. Das senkt den monatlichen Beitrag. Auch aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten zur Tarifgestaltung ist die Spanne bei den Beiträgen der Anbieter sehr breit. Sinnvoll ist es daher, stets mehrere Tarifangebote einzuholen.

Die Tarife

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Tarifen vier Gruppen: ambulant, stationär, Zähne und Krankentagegeld. Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen benötigt jeder. Der Ambulanttarif regelt die Kostenerstattung für Leistungen niedergelassener Ärzte, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten und alles, was sie den Patienten verschreiben. Der Stationärtarif deckt Leistungen im Krankenhaus ab, also etwa die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch Chefärzte. Sinnvoll ist ein finanzieller Schutz für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Der Zahntarif erstattet die Honorare der Zahnärzte. Alle Kosten decken die Anbieter aber nicht ab. Für Zahnbehandlungen sowie für Zahnersatz, zahlen die Versicherer je nach Tarif 50 bis 100 Prozent. Auch Material- und Laborkosten erstatten manche Tarife nur teilweise.

Das Krankentagegeld

Sinnvoll ist auch ein Krankentagegeld. Arbeitnehmer brauchen diesen Schutz ab dem 43. Krankheitstag. In der Zeit zuvor greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Selbstständige haben den Verdienstausfall sofort, wenn sie krank werden. Dennoch sollten sie den Schutz nicht ab dem ersten Krankheitstag vereinbaren, sondern nach etwa drei Wochen - auch das senkt die monatlichen Versicherungsbeiträge. Ein Krankenhaustagegeld braucht indes niemand. Dem Patienten entstehen durch einen Klinikaufenthalt kaum zusätzliche Kosten. Für alle Pflicht ist die Pflegeversicherung. Deren Leistungen sind überall identisch.

Das Hausarztprinzip

Kräftig sparen können Versicherte, wenn sie das Hausarztprinzip wählen. Ein Großteil des Selbstbehalts fließt in die Geldbörse des Versicherten zurück. Oder mehrere Monatsbeiträge werden erstattet. Einige Tarife belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Versicherte, die zum Beispiel ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Bonus in Höhe von drei Monatsbeiträgen. Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnarztbehandlungen stehen den Versicherten zu - ohne den Bonus zu beeinträchtigen.

Die Arztrechnung

In der PKV ist der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes. Privat Versicherte sollten also keine Angst vor "Papierkram" haben. Der Patient erhält direkt von seinem Arzt eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Abhängig davon, ob der Versicherte einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt hat, kann er seinen Arzt direkt selber bezahlen, oder er reicht die Rechnung unverzüglich zur Erstattung bei seinem Versicherer ein, wartet den Geldeingang auf seinem Konto ab und begleicht die Arztrechnung erst im Anschluss. Damit der Patient bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht mit größeren Summen in Vorleistung gehen muss, rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab. Völlig anders erfolgt die Abrechnung in der GKV. Hier schließt die Kasse zur Versorgung der Versicherten mit den Interessenverbänden der Ärzte, Apotheker und Krankenheilanstalten Verträge ab. Für den Patienten bleiben die Kosten undurchsichtig. Dafür hat er keinen Papierkram zu erledigen.

Die Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung in der PKV erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip, wobei ein Teil der Versicherungsprämie zur Bildung von Alterungsrückstellungen eingesetzt wird. Für die Erbringung der Leistung kalkuliert der Anbieter für die gesamte Vertragsdauer einen gleich bleibenden Beitrag. "Würde es keine Inflation, keinen technischen Fortschritt und keine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen geben, würde sich der Beitrag über die Versicherungsdauer nicht erhöhen", heißt es beim PKV-Verband. Der Nettobeitrag dient dem Anbieter zur Deckung des Versicherungsrisikos. Er besteht aus dem Risikobeitrag zur Deckung der Krankheitskosten und dem Sparanteil, der das mit dem Alter wachsende Risiko berücksichtigt. Der Sparanteil steht für das Kapitaldeckungsverfahren in der PKV. Dass heißt, dass für die Versicherten durch den im Beitrag enthaltenden Sparanteil eine im Zins- und Zinseszinsverfahren anwachsende Alterungsrückstellung aufgebaut wird. Je früher man sich versichert, desto länger hat man die Möglichkeit Rückstellungen anzusparen. Zudem müssen die privaten Versicherer seit dem Jahr 2000 für neue Verträge 10 Prozent der Beiträge für gesonderte Altersrückstellungen aufwenden - ein weiterer Sicherungsbaustein.

Der Versicherungsverlauf eines 30jährigen Mannes sieht zum Beispiel wie folgt aus: Als junger Mann zahlt er einen Beitrag, der über dem Wert liegt, der für seine Altersgruppe als Kostenrisiko ermittelt wurde. Die Differenz wird verzinslich angelegt. Im Alter von 45 Jahren zahlt der Mann einen Beitrag, der in etwa zur Deckung des für diese Altersgruppe ermittelten Kostenrisikos aufgebraucht wird. Das angesparte Kapital arbeitet weiter. Im Alter von 65 Jahren zahlt der Mann einen Beitrag, der unter dem risikoadäquaten Wert dieser Altersgruppe liegt. Zusätzlich Beitragsanteile werden beigesteuert, weil die in früheren Jahren angesparten Rücklagen langsam aufgelöst werden. Tipp: Junge PKV-Mitglieder sollten zusätzlich sparen. Die Beitragsersparnis gegenüber der GKV in den ersten Jahren sollte für das Alter angespart werden, da die Beiträge - anders als in der GKV mit ihrer Beitragskoppelung an das Erwerbseinkommen - auch bei Ausstieg aus dem Berufsleben nicht sinken.

Die Familienplanung

Insgesamt bieten die Versicherer gegenüber den Kassen mehr Wahlfreiheit, mehr Transparenz und dauerhaft bessere Leistungen. Wer die Möglichkeit hat, sich privat zu versichern, kann einen Wechsel prüfen. Dies gilt vor allem für Alleinlebende. Auch für gut verdienende Paare ohne Kinder lohnt ein Wechsel. Aber: Finanziell sieht die Rechnung womöglich anders aus, wenn man eine Familie gründet. Ehepartner und Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert. Bei den privaten Anbietern muss jede Person versichert werden. Zwar sind hier die Beiträge für Kinder nach dem Alter gestaffelt und entsprechend niedrig, aber es fallen halt zusätzliche Kosten an. Ein Ehepaar mit Kindern und nur einem Einkommen ist in der GKV möglicherweise besser aufgehoben. Über Zusatzpolicen könnten gesetzlich Versicherte ihren Schutz dann immer noch verbessern. Nach gründlicher Überlegung hat sich Helmut G. dann doch für den Verbleib in der GKV und den Abschluss passender Zusatzpolicen entschieden. Noch in diesem Jahr will er heiraten und Kinder sind auch "geplant".

Wichtige Einkommensgrenzen

Seit dem 1. Januar 2009 gelten neue Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer.

a) Jahresarbeitsentgeltgrenze:

Die Pflichtversichungsgrenze (PVG) gilt für alle Arbeitnehmer. Wer ein Bruttoeinkommen über der PVG hat, kann über seine Krankenversicherung freiwillig entscheiden.

2006: mindestens 47.250,-Euro Brutto* (monatlich 3.937,50 Euro Brutto) *
2007: mindestens 47.700,- Euro Brutto * (monatlich 3.975,00 Euro Brutto) *
2008: mindestens 48.150,- Euro Brutto * (monatlich 4.012,50 Euro Brutto) *
2009: mindestens 48.600,- Euro Brutto * (monatlich 4.050,00 Euro Brutto) *

*Für Arbeitnehmer, die bereits seit 2008: mindestens 48.500,- Euro Brutto oder früher privat versichert waren, gilt 2006 eine PVG von 42.750,- Euro

b) Beitragsbemessungsgrenze :

2006: 42.750,- Euro Brutto (monatlich 3.562,50 Euro Brutto)
2007: 42.750,- Euro Brutto (monatlich 3.562,50 Euro Brutto)
2008: 43.200,- Euro Brutto (monatlich 3.600,00 Euro Brutto)
2009: 44.100,- Euro Brutto (monatlich 3.675,00 Euro Brutto)
Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass bis zu dieser Grenze Krankenversicherungsbeiträge zur GKV gezahlt werden müssen. Einkommen, die darüber hinausgehen sind beitragsfrei.

Option für Studenten

Studenten sind Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), können sich von der Pflicht befreien lassen und in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dann haben sie zwei Möglichkeiten: Erstens die Wahl eines Studententarifs bei einem privaten Anbieter. Das Problem: In der Vergangenheit boten diese Tarife oft keine guten Leistungen an und waren relativ teuer. Meist besser ist ein Tarif mit Befreiung von der Pflicht zur Bildung von Altersrückstellungen. Diese Tarife sind meist etwas teuerer als die GKV-Beiträge, bieten aber einen relativ guten Schutz. Studenten, die Bafög erhalten, sollten sich nach Zuschüssen zu ihrer Versicherung erkundigen. Nach dem Studium werden Arbeitnehmer wieder Pflichtmitglied in der GKV. Sofern ihr Einkommen drei Jahre nacheinander über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, dürfen sie in die PKV wechseln.

Weitere Informationen zu den Krankenkassen im Vergleich finden Sie hier.






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